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Tragschrauber

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Wer ein Flugzeug pilotieren will, kann innert kürzester Zeit herausbekommen, welche Ausbildung beziehungsweise welche Lizenz dafür erforderlich ist. Nicht so, wer in der Schweiz einen Tragschrauber fliegen will. Ich habe weit mehr als ein Jahr gebraucht, nur um vom BAZL eine verbindliche Antwort auf diese doch vergleichsweise simple Frage zu bekommen.
Ich verzichte darauf, die "Geschichte" dieser Abklärungen im Detail zu veröffentlichen. Nur soviel: Wer es miterlebt hat, weiss, dass es dabei zu einigen Komplikationen gekommen ist.

Hier das Ergebnis:

Für den legalen Betrieb eines Tragschraubers in der Schweiz braucht es
  • ein PPL (R- oder JAR-) und zusätzlich

  • eine Tragschrauber-Ausbildung in einem Land, dessen "Ausbildungs-Syllabus von den zuständigen staatlichen Stellen abgenommen wurde".

In 'nicht-beamtischer' Sprache:
  • Ohne Probleme anerkannt werden Lizenzen aus Deutschland (DULV) und England.

  • Vermutlich anerkannt würden Lizenzen aus Australien (ASRA) und eventuell aus Südafrika.

  • Nicht anerkannt werden Lizenzen aus Ländern, wo die Ausbildung von Organisationen ohne öffentlichen Auftrag erteilt wird. Das trifft insbesondere auf Frankreich (CNRA) zu.

  • Ein USA-PRG (Privat [Pilot] Rotorcraft Gyroplane) würde den Anforderungen zwar entsprechen, aber es gibt dort seit 09/11 keine Flugschulen mehr, die ausländische Gyro-Piloten ausbilden dürfen.


Hier die Bestätigung, dass

1. PPL & DULV-Lizenz akzeptiert werden und dass es
2. keinen Eintrag in die PPL-Lizenz braucht.



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   Letzte Änderung: Januar 2012